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Sprechfunkzeugnis See SRC

Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zum Betreiben des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig.

Zulassungsvoraussetzungen

Um für das Sprechfunkzeugnis See SRC zugelassen zu werden sind folgende Punkte zu beachten bzw. erforderlich:

  • Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.

Theorieprüfung

Die theoretische Prüfung besteht aus:

  • der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter der Verwendung des internationalen Alphabets mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache
  • der Übersetzung eines deutschen Textes in die englische Sprache

Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung besteht aus:

  • das Aussenden eines Notalarms
  • die Abwicklung des Routine- und Notverkehrs
  • die Speicherabfrage
  • die Bedienung einer UKW (GMDSS)-Anlage

Folgende Kenntnisse sind nachzuweisen

  • mobiler Seefunkdienst
  • GMDSS
  • Öffentlichen Seefunkdienst
  • Grundkenntnisse englische Sprache in Wort und Schrift

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