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Sprechfunkzeugnis See SRC
Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) berechtigt zum Betreiben des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitssystem (GMDSS) für UKW auf Sportbooten. Es ist international und unbefristet gültig.
Zulassungsvoraussetzungen
Um für das Sprechfunkzeugnis See SRC zugelassen zu werden sind folgende Punkte zu beachten bzw. erforderlich:
- Zulassung zur Prüfung ab 15 Jahren.
Theorieprüfung
Die theoretische Prüfung besteht aus:
- der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter der Verwendung des internationalen Alphabets mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache
- der Übersetzung eines deutschen Textes in die englische Sprache
Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung besteht aus:
- das Aussenden eines Notalarms
- die Abwicklung des Routine- und Notverkehrs
- die Speicherabfrage
- die Bedienung einer UKW (GMDSS)-Anlage
Folgende Kenntnisse sind nachzuweisen
- mobiler Seefunkdienst
- GMDSS
- Öffentlichen Seefunkdienst
- Grundkenntnisse englische Sprache in Wort und Schrift
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Manfred Müller
Tel. 0 91 72 / 66 75 10
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